Uwe Poessel | Nachhaltige Vermoegensberatung

Verzinsungen für private Rentenversicherungen bleibt attraktiv

wie in der neuen Ausgabe des Versicherungsjournals berichtet wird, wirtschaften die deutschen Lebensversicherer durchaus unterschiedlich. Die Spanne reicht von mangelhaft (z.B. Zurich, Sparkassenversicherung Sachsen, HDI Gerling …) bis überdurchschnittlich (Volkswohlbund, Continentale, Stuttgarter, Debeka …). Einige Versicherer verabschieden sich gar vom Geschäftsmodell (z.B. Zurich) und bieten nur noch Fondspolicen an, in denen allein der Kunde das Risiko trägt. Auch mit Altlasten (es gab ja mal 4 % Garantiezins, als es auch auf´s Tagesgeld noch 8 % gab…) können die verschiedenen Versicherer nicht alle gleich gut umgehen. Am Besten gerüstet sind offensichtlich Branchenprimus Allianz und viele Versicherungsvereine (VVaG), denen Ihre Kunden wichtiger sind als gute Aktienkurse…

Ein Blick in die Zahlenwerke der Versicherungen zeigt, dass inzwischen die Garantierenditen unterhalb der Inflation liegt. Aber die Wahrheit ist ja, das der Kunde am Ende bis mehr als das Doppelte dieser Garantiewerte ausgezahlt bekommt und – das zeigt die aktuelle Studie auch – bei den meisten Versicherungen die tatsächliche Auszahlung ÜBER den Prognosen liegt!

Insgesamt zeigt sich, dass bei guten Anbietern die Rendite dieser sicheren Anlageform teilweise weit über alternativen Anlagen (Sparbuch, Tagesgeld, Festgeld..) liegt und – das ist m.E. das Wichtigste – eine lebenslange  Rentenzahlung nur in dieser Vorsorgeform garantiert wird!

Verzinsungen für private Rentenversicherungen gegen laufenden Beitrag in der Aufschubphase

  Neugeschäft 2012 Neugeschäft 2011
Arithmetische Mittelwerte für einen bestimmten Mustervertrag mit 25 Jahren Laufzeit; Quelle: Assekurata 2012
Garantierte Verzinsung 1,75% 2,25%
Garantierte Beitragsrendite 0,92% 1,39%
Prognostiziert bzw. illustrierte Beitragsrendite 3,66% 3,81%
Laufende Verzinsung 3,91% 4,07%
Gesamtverzinsung bei Bewertungsreserven gleich Null 4,57% 4,72%
Gesamtverzinsung mit allen Überschusskomponenten und Bewertungsreserven 4,75% 5,03%

Kommentieren » | Geld anlegen und investieren, privater Versicherungsbedarf

2,25 %, Rentenbeginn ab 60, niedrigere Beiträge und höhere Renten!

Fachinformationen - 18.11.2011 - Autor UP - 0 Kommentare

Sie haben es gelesen: Für Rentenversicherungen gibt es ab dem 1.1.2012 einige Änderungen. Wenn Sie die besseren Bedingungen nutzen wollen, zögern Sie nicht.

Ein Vertragsschluss noch im Jahr 2011* hat überzeugende Vorteile:     

  •  Mehr Garantie:           Der Rechnungszins sinkt im Jahr 2012 von 2,25 % auf 1,75 %
  • Mehr Flexibilität:       Das Mindestalter für den Rentenbeginn steigt im Jahr  2012 von 60 auf 62 Jahre
  • Höhere Rente:             Die Rentenhöhe von Männern werden durch die Einführung von Unisex-Tarifen sinken
  • weniger Beiträge:      Die Beiträge für Kranken-, Unfall-, BU-Versicherungen werden durch die Einführung von Unisex-Tarifen steigen
  • Mehr Förderung:       Noch im Jahr 2011 mit einem Basis- oder Riestervertrag Steuern sparen oder Zulagen beantragen.

Bis 17.12.2011 ist eine sichere Vertragsannahme noch garantiert.

*(Beginn des Vertrages kann spät. zum 1.3.2012 sein)

Kommentieren » | Fachinformationen

Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuer

Fachinformationen - 18.11.2011 - Autor UP - 1 Kommentar

Jedes Jahr läßt der Blick in den Versicherungsordner die gleiche Frage aufkommen:

Welche Beiträge mindern die (Einkommens)steuer?

Hier ist die Antwort:

Abzugsfähige Aufwendungen im Rahmen der Vorsorge

Arbeitslosenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Versicherung gegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Haftpflichtversicherung, Hinterbliebenenversicherung, Kfz-Versicherung für den Teil, der die Haftpflichtversicherung betrifft, Krankenversicherung (sowohl gesetzliche als auch private Versicherungen), Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen waren, Pflegeversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Riesterrenten, Rürup (Basis)Renten, Unfallversicherung.

wichtiger Hinweis für Riester und Rürup:

seit 2002 können im Rahmen der Riesterförderung die Beiträge auch als zusätzliche Sonderausgaben geltend gemacht werden, seit 2005 sind Beiträge zu privaten Basis-(Rürup)Renten, zu berufsständischen Versorgungswerken, der Künstlersozialkasse  und zur gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich steuerlich absetzbar!

Dafür gibt es natürlich Grenzen.

In Riesterrenten können je direkt förderfähiger Person bis 2100 € im Jahr eingezahlt werden. Von diesem Höchstbetrag kann man die erwarteten Zulagen abziehen.

Beiträge zu Basisrenten (gesetzl. RV, berufsständische Versorgungswerke, KSK, private Rüruprente)  können insgesamt 20.000 € (Verheiratete 40.000 €) p.a. steuermindernd eingezahlt werden.

Wer in diesem Jahr Überschüsse hat, kann zusätzliche Einzahlungen in sein Versorgungswerk oder eine private BASISRENTE leisten.

EMPFEHLUNG:

Richten Sie zur zusätzlichen Versorgung einen privaten Basisrentenvertrag mit geringer laufender Beitragszahlung ein und leisten Sie jährlich – je nach Möglichkeit – eine einmalige Zuzahlung!

Das ist flexibel und besonders kostengünstig!

Nichtabzugsfähige Aufwendungen im Rahmen der Vorsorge

Bausparkassen, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Kfz-Versicherung für den Teil der Teilkasko oder Vollkasko und den Teil der Rechtsschutzversicherung, Lebensversicherungen, die nach 2005 abgeschlossen worden sind, Rechtsschutzversicherung, Sachversicherungen im allgemeinen, (zum Beispiel : Wasserschadenversicherungen).

Die letzte Antwort auf die Frage am Eingang gibt natürlich nur Ihr Steuerberater oder Ihr Lohnsteuerhilfeverein.

1 Kommentar » | Fachinformationen