Uwe Poessel | Nachhaltige Vermoegensberatung

Kategorie: Fachinformationen


2,25 %, Rentenbeginn ab 60, niedrigere Beiträge und höhere Renten!

Fachinformationen - 18.11.2011 - Autor UP - 0 Kommentare

Sie haben es gelesen: Für Rentenversicherungen gibt es ab dem 1.1.2012 einige Änderungen. Wenn Sie die besseren Bedingungen nutzen wollen, zögern Sie nicht.

Ein Vertragsschluss noch im Jahr 2011* hat überzeugende Vorteile:     

  •  Mehr Garantie:           Der Rechnungszins sinkt im Jahr 2012 von 2,25 % auf 1,75 %
  • Mehr Flexibilität:       Das Mindestalter für den Rentenbeginn steigt im Jahr  2012 von 60 auf 62 Jahre
  • Höhere Rente:             Die Rentenhöhe von Männern werden durch die Einführung von Unisex-Tarifen sinken
  • weniger Beiträge:      Die Beiträge für Kranken-, Unfall-, BU-Versicherungen werden durch die Einführung von Unisex-Tarifen steigen
  • Mehr Förderung:       Noch im Jahr 2011 mit einem Basis- oder Riestervertrag Steuern sparen oder Zulagen beantragen.

Bis 17.12.2011 ist eine sichere Vertragsannahme noch garantiert.

*(Beginn des Vertrages kann spät. zum 1.3.2012 sein)

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Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuer

Fachinformationen - 18.11.2011 - Autor UP - 1 Kommentar

Jedes Jahr läßt der Blick in den Versicherungsordner die gleiche Frage aufkommen:

Welche Beiträge mindern die (Einkommens)steuer?

Hier ist die Antwort:

Abzugsfähige Aufwendungen im Rahmen der Vorsorge

Arbeitslosenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Versicherung gegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Haftpflichtversicherung, Hinterbliebenenversicherung, Kfz-Versicherung für den Teil, der die Haftpflichtversicherung betrifft, Krankenversicherung (sowohl gesetzliche als auch private Versicherungen), Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen waren, Pflegeversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Riesterrenten, Rürup (Basis)Renten, Unfallversicherung.

wichtiger Hinweis für Riester und Rürup:

seit 2002 können im Rahmen der Riesterförderung die Beiträge auch als zusätzliche Sonderausgaben geltend gemacht werden, seit 2005 sind Beiträge zu privaten Basis-(Rürup)Renten, zu berufsständischen Versorgungswerken, der Künstlersozialkasse  und zur gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich steuerlich absetzbar!

Dafür gibt es natürlich Grenzen.

In Riesterrenten können je direkt förderfähiger Person bis 2100 € im Jahr eingezahlt werden. Von diesem Höchstbetrag kann man die erwarteten Zulagen abziehen.

Beiträge zu Basisrenten (gesetzl. RV, berufsständische Versorgungswerke, KSK, private Rüruprente)  können insgesamt 20.000 € (Verheiratete 40.000 €) p.a. steuermindernd eingezahlt werden.

Wer in diesem Jahr Überschüsse hat, kann zusätzliche Einzahlungen in sein Versorgungswerk oder eine private BASISRENTE leisten.

EMPFEHLUNG:

Richten Sie zur zusätzlichen Versorgung einen privaten Basisrentenvertrag mit geringer laufender Beitragszahlung ein und leisten Sie jährlich – je nach Möglichkeit – eine einmalige Zuzahlung!

Das ist flexibel und besonders kostengünstig!

Nichtabzugsfähige Aufwendungen im Rahmen der Vorsorge

Bausparkassen, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Kfz-Versicherung für den Teil der Teilkasko oder Vollkasko und den Teil der Rechtsschutzversicherung, Lebensversicherungen, die nach 2005 abgeschlossen worden sind, Rechtsschutzversicherung, Sachversicherungen im allgemeinen, (zum Beispiel : Wasserschadenversicherungen).

Die letzte Antwort auf die Frage am Eingang gibt natürlich nur Ihr Steuerberater oder Ihr Lohnsteuerhilfeverein.

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Entlastung beim Versicherungsschutz durch Maklermandat

Anstelle der bisher mehr oder weniger sporadischen Zusammenarbeit, biete ich Ihnen an, mir ein Maklermandat zu erteilen. Das wird Sie in Versicherungsfragen wesentlich entlasten.

Neu ist dann, dass sich Ihre Verantwortung darauf beschränkt, mir Ihre Versicherungswünsche mitzuteilen und Ihre jeweilige Situation offenzulegen (mehr). Meine Verantwortung ist dann, Ihnen den richtigen Vertrag zum günstigen Preis zu verschaffen. Ich hafte dann für Ihren Versicherungsschutz (mehr lesen).

Damit ich diese Aufgabe auch wirtschaftlich erfüllen kann, nehme ich auch vorhandene Verträge in meine Betreuung. Ich prüfe diese Verträge und schlage Ihnen – wenn nötig – Verbesserungen vor.

Gefällt Ihnen diese Entlastung? Übrigens kostet Sie das keinen € mehr als bisher! Im Gegenteil, durch meine Unabhängigkeit der Vertragsauswahl, kann ich oft preiswerteren Schutz verschaffen*.

*Ich arbeite in der Praxis in der Regel mit mehreren Vergleichsprogrammen (keines erfasst alle relevanten Aspekte der Auswahl), berate mich mit Kollegen und vertraue meiner jahrelangen Erfahrung, die ich immer wieder auf den Prüfstand stelle.

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